Satzungsänderung

Gemäß § 46 unserer Satzung geben wir bekannt, dass die Vertreterversammlung am 29. Juni 2017 Änderungen der Satzung beschlossen hat.

 

Ergänzt wird § 2 Abs. 2 (Zweck und Gegenstand):

 

"Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften, sowie des Waren- und Dienstleistungsgeschäfts, insbesondere...

(a-m bleibt unverändert)…...

n) Dienstleistungen im Bereich der persönlichen Vorsorge und des täglichen Lebens“

 

 

Geändert wird § 18 Abs. 3 (Zusammensetzung und Dienstverhältnis):

 

"Mitglieder des Vorstandes scheiden zum Ende des Kalenderjahres aus dem Vorstand

aus, in dem sie die Regelaltersgrenze erreicht haben."

 

Weiter wird geändert bzw. ergänzt § 23 Abs. 1 c), d) und m)

(Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat):

 

Ergänzung Buchstabe c):

"die Übernahme und die Aufgabe von Beteiligungen im Wert von über 500.000,-- EUR"

 

Änderung Buchstabe d): ".... über die Anschaffung und Veräußerung von

beweglichen Sachen im Wert von über 500.000,-- EUR" sowie....“

 

Ergänzung Buchstabe m): "die Hereinnahme von Genussrechtskapital,

die Begründung nachrangiger Verbindlichkeiten und stiller Beteiligungen im Wert

von über 500.000,-- EUR"

 

 

§ 24 Abs. 3 Satz 2 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats)

 

"Wiederwahl ist für Aufsichtsratsmitglieder viermal, für den Aufsichtsratsvorsitzenden

und dessen Stellvertreter fünfmal zulässig."

 

 

§ 43 Abs. 1 Satz 2 (Verwendung des Jahresüberschusses)

 

Bei der Verteilung sind die im abgelaufenen Geschäftsjahr auf den Geschäftsanteil geleisteten Einzahlungen vom ersten Tag des auf die Einzahlung folgenden Kalendertages an zu berücksichtigen.“

 

 

 

Dachau, Juli 2017

 

VOLKSBANK RAIFFEISENBANK DACHAU EG