Pro Auszugsduplikats-Nr. fällt eine Gebühr an:
- Bei maschineller Erstellung, wenn bei Auszügen jüngeren Datums möglich (Auszüge ab 2010): 4,00 €*
- Bei Auszügen älteren Datums nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem Berater auf.
*Gebühren werden nur erhoben, soweit die Umstände, die zur Duplikatserstellung führen, durch den Kunden zu vertreten sind.